Aufgaben

  • Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im  Verbandsgebiet per Gesetz (§ 39 WHG) einschließlich
  • Schöpfwerksbetrieb- und –unterhaltung, als Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 62 LWaG)
  • Deichunterhaltung

darüber hinaus

  • Gewässerausbau im Auftrag der Gemeinde nach Satzung
  • weitere Aufgaben sind nach Wasserverbandsgesetz (WVG) möglich