Gewässerunterhaltung

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Rügen“ zur Gewässer- und Deichunterhaltung

Der Wasser- und Bodenverband „Rügen“ gibt bekannt, dass die jährlichen Mäharbeiten an den Gewässern 2. Ordnung in der Zeit vom 01. August bis 15. Dezember durchgeführt werden.

Des Weiteren werden die Grabenräumungen, Reparaturen und Holzungen entsprechend dem abgestimmten Unterhaltungsplan, den Festlegungen der Verbandsschauen und den notwendig werdenden Korrekturen innerhalb des Jahres realisiert.

Die zweimalige Mahd der Deiche 2. Ordnung erfolgt in der Zeit vom 01. Mai bis      30. Oktober.

Die Anlieger an den Gewässern und Deichen sind aufgefordert, die Zugänglichkeit zu gewähren. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 m so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Gemäß §§ 65 und 66 Wassergesetz des Landes M-V (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 583, 584) haben die Anlieger und Hinterlieger das Aufbringen und Einebnen des Aushubs auf ihren Grundstücken zu dulden, soweit dadurch die bisherige Nutzung nicht dauerhaft beeinträchtigt wird, und ggf. entstehende Mehrkosten zu ersetzen.

gez. Carstens

Verbandsvorsteher