Ausgangsituation
Gründung der Wasser- und Bodenverbände (WBV) landesweit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1992/1993
Grundlage für die Gründung war das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert am 26. November 2015 (GVOBl. MV S. 474)
1 GUVG
Für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung werden durch dieses Gesetz Unterhaltungsverbände (Wasser- und Bodenverbände) nach Wasserverbandsgesetz für die Gewässereinzugsgebiete entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz gegründet.