Verbandsorgane

Organe des Verbands sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vorstand.

(§ 6 der Satzung des WBV vom 29.06.2016)

 

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung hat nach § 47 WVG folgende Aufgaben :

1.   Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,

2.   Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,

3.   Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands,

4.   Wahl der Schaubeauftragten,

5.   Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen,

6.   Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans,

7.   Entlastung des Vorstands,

8.   Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses,

9.   Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband,

10.   Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten.

Weitere Aufgaben § 7 Absatz 3 der Satzung des WBV vom 29.06.2016.

Vorstand

Die Aufgaben des Vorstandes sind im § 13 der Satzung des WBV vom 29.06.2016 geregelt.

Der Vorstand wurde auf der Verbandsversammlung am 20.11.2019  für 5 Jahre gewählt.

Vorstandsmitglieder:

Peter Carstens                     Verbandsvorsteher

Alexander Krenz                  stellv. Verbandsvorsteher

Anne Kleingarn                     Vorstandsmitglied

Heinrich Heitmüller            Vorstandsmitglied

Maik Zilian                               Vorstandsmitglied

Carsten Schultz                    Vorstandsmitglied

Lutz Gelzenleuchter           Vorstandsmitglied